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auf dem Bild ein Kreis mit Kreuz und Text 2024 Europawahl

Landkreis Zwickau

Am Sonntag, dem 9. Juni 2024, fand die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt.

In der Zeit vom 6. bis 9. Juni 2024 wird in der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament gewählt. In Deutschland wurde der Wahltermin für Sonntag, den 9. Juni 2024 von der Bundesregierung festgelegt. Es werden 96 Abgeordnete für der Bundesrepublik Deutschland gewählt.

Die Wahl erfolgt nach nationalen Wahlgesetzen. Für die Bundesrepublik Deutschland wird das Wahlverfahren vom Europawahlgesetz und der Europawahlordnung geregelt.

  • Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
  • Eine Einteilung in Wahlkreise erfolgt nicht.
  • Das Wahlgebiet wird für die Stimmabgabe in Wahlbezirke eingeteilt.
  • Gemeinden mit nicht mehr als 2.500 Einwohnern bilden in der Regel einen Wahlbezirk.
  • Größere Gemeinden werden in mehrere Wahlbezirke eingeteilt.
  • Die Europawahl und die Kommunalwahlen werden organisatorisch verbunden. Die Wahlvorstände/Briefwahlvorstände sind daher identisch.
  • Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der  Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz – EuWG) in der Fassung der  Bekanntmachung vom 8. März 1994 (BGBl. I S. 423, 555, 852), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 11) geändert worden ist
    EuWG Europawahlgesetz 
  • Europawahlordnung (EuWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Mai 1994 (BGBl. I S. 957), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 215) geändert worden ist
    EuWO Europawahlordnung 
  • Bundeswahlgesetz (BWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Juni 2023 (BGBl. I S. 147) geändert worden ist
    BWahlG Bundeswahlgesetz 
  • Bundeswahlordnung (BWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376) die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist.
    BWO Bundeswahlordnung

Kreiswahlleiter

Andreas Ullmann
Landratsamt Zwickau
Amt für Kommunalaufsicht
Robert-Müller-Straße 4 - 8
08056 Zwickau

Telefon: 0375 4402-21074
E-Mail: kreiswahlleiter@landkreis-zwickau.de

Stellvertretende Kreiswahlleiterin
Anika Leistner
Landratsamt Zwickau
Amt für Kommunalaufsicht
Robert-Müller-Straße 4 - 8
08056 Zwickau

Telefon: 0375 4402-21070
E-Mail: kreiswahlleiter@landkreis-zwickau.de

In Zusammenarbeit mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. (BSVS) werden für blinde und sehbehinderte Wähler Stimmzettelschablonen wie schon bei vorangegangenen Europa- und Bundestagswahlen auch für die Europawahl 2024 bereitgestellt. 

Die Schablone für den sächsischen Stimmzettel ist mit einer zugehörigen Informations-CD erhältlich. Beides kann kostenlos über die Koordinierungsstelle des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Sachsen e. V. angefordert werden.

Kontaktdaten der Koordinierungsstelle:

Louis-Braille-Str. 6, 01099 Dresden
Telefon: 0351 80 90 611,
E-Mail: info@bsv-sachsen.de

Zusätzlich besteht für die Europawahl 2024 erstmals bundesweit die Möglichkeit, Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter www.dbsv.org/wahlen sowie gebührenfrei unter der Telefonnummer 0800 00 09 67 10 zu erhalten.

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